Reglement Flexi-Tourenwagen 2011 1. Fahrzeugvorschriften 1.1 Es gelten die technischen und folgenden speziellen Vorschriften. 1.2 Chassis 1.2.1 Zugelassen sind 2-/3-teilige gestanzte Blechchassis aus einer Großserienproduktion: Champion Astro, Champion Turbo Flex, Trinity Spyder, RJR Storm, JK Cheeta, Parma Flexi car, Parma Flexi-2, Parma Flexi-3, Parma Flexi-4, Parma Flexi-5, R&H Laser Flex, Mossetti Chassis Zugelassen sind folgende Stahlschassis: R+H, Laserflex in den jeweiligen Variationen. Bei Chassis mit Motorausschnitt (z.B. das Cheetah Chassis) ist der Motor bündig Oberkante Chassis (evtl. mit zusätzlichem Bügel) festzulöten. Ein Blech in Form des Motorausschnittes und in Chassisstärke ist vom Fahrer zur Verfügung zu stellen und bei der Fahrzeugabnahme mit abzugeben. 1.2.2. Zusätzliche Kabelösen sind erlaubt, anlöten oder kleben ist zulässig. 1.2.3. Hotwings und deren Befestigung ist freigestellt. Das Entfernen der Karosserie- und Kabelöse an den Hotwings ist erlaubt. 1.2.4. Das Chassis darf mit Nadelröhrchen versehen werden, um die Karosserie mit Stecknadeln befestigen zu können. Die Röhrchen dürfen nur an den Bohrungen für die Originalbefestigung der Karosserie verbaut werden. 1.2.5. Die Bohrungen für die Achslager dürfen verändert werden. 1.2.6. Die Chassis dürfen nicht erleichtert werden. Die Lötungen an dem R&H Chassis bzw. am Laser Flex dürfen nicht verändert werden. 1.2.7. Das Chassis darf hinter der Hinterachse mit einem max. 1,6mm dicken Draht verstärkt werden. 1.2.8. Vorhandene Chassis-Öffnungen dürfen bis zur Chassis- Unterkante ausgefüllt werden. Nicht serienmäßige, zusätzliche Öffnungen dürfen nicht angebracht werden. 1.2.9. An der Unterseite eines "Hot Wings" (z.B. bei einem Flexi 1 Chassis oder anderen Fahrwerken) dürfen keine Gewichtstücke angebracht werden. 1.3. Vorderachse 1.3.1. Sie muss aus einer durchgehenden Metallachse bestehen, Mindestdurchmesser =1,2 mm. Die Achse kann ohne zusätzliche Lagerbuchsen durch die im Chassis vorhandenen Öffnungen geführt werden und muss in ihrer ganzen Länge erhalten bleiben. 1.3.2. Abknicken, Verlöten und Kleben im Bereich der Lagerung/Seitenteil des Chassis ist erlaubt. 1.4 Hinterachse 1.4.1. Mindestdurchmesser = 2,3mm (3/32") 1.4.2. Die Achslager müssen aus Kunststoff oder Bronze sein, die Befestigung ist freigestellt. 1.4.3 Die Achslager dürfen geschlitzt werden. 1.5 Vorderräder 1.5.1. Der Mindestdurchmesser beträgt 12,5mm. Ein O-Ring muss vorhanden sein. 1.5.2. Sie sind bei Verlust während der Fahrzeit zu ersetzen. 1.5.3. Die Vorderräder müssen aus Aluminium oder ähnlich festem Material bestehen (keine Gummiräder wie ES 12). 1.6 Leitkiel 1.6.1. Ein handelsüblicher Leitkiel je Fahrzeug ist erlaubt. Er muss auf der Mittellinie des Chassis befestigt sein. Die max. Einstecktiefe ohne Schleifer beträgt 8,5mm. Die Stromzuführung ist vom Schleifer bis zu den Motoranschlüssen freigestellt, ebenso die Länge. 1.7 Hinterräder 1.7.1. Mindestdurchmesser 17mm. 1.7.2. Felgenmaterial und Ausführung frei. 1.7.3. Die Bereifung muss aus schwarzem Material sein. 1.8 Motor (Set-Up) 1.8.1. Zulässig sind nur 16D, Super 16D Gehäuse aller Hersteller. 1.8.2. Nur originale Motorköpfe sind zugelassen. 1.8.3. Es sind nur Full- Size Single Keramik Magnete (Originale) erlaubt. 1.8.4. Beschläge, Federn, Kohlen sind freigestellt. 1.8.5. Motorlager sind freigestellt. 1.8.6. Shuntkabel sind zugelassen. 1.8.7. Das Gehäuse darf nicht erleichtert werden. Um den Antriebswinkel zu verkleinern und eine Berührung mit der Hinterachse zu vermeiden, dürfen das Gehäuse und der Magnet auf der Hinterachsseite auf Höhe der Achse ausgeschliffen werden (nur auf einer Motorseite). 1.9 Anker 1.9.1. 16D und Super 16D mit freiem Zündwinkel. Der Anker S16D mit freiem Zündwinkel von ProSlot mit der Best.Nr. PS700 ist zugelassen. Wicklungswiderstand mindestens 310 mOhm. 1.9.2. Der Anker S16D w/38° Timing von Parma mit der Best.-Nr. 72008 ist zugelassen. Wicklungswiderstand 360 mOhm. 1.9.3. Nachwuchten und Kollektor abdrehen ist zulässig. 1.9.4. Anker mit kleinerem Wicklungswiderstand bzw. Super 16D Anker anderer Hersteller sind nicht zulässig. 1.10 Antrieb 1.10.1. Frei 1.11 Karosserie 1.11.1. Zugelassen sind nur Tourenwagenkarosserien im Maßstab 1:24. 1.11.2. Die Räder müssen sichtbar sein, dürfen aber überklebt werden (Klebeband). 1.11.3 Der Heckspoiler darf nicht höher sein, als das Dach. 1.11.4. Die Lackierung muss deckend sein. Die Fahrzeugscheiben müssen durchsichtig bleiben. 1.12 Maße 1.12.1. Minimale Höhe der Karosserie ist 36mm. 1.12.2. Die Bodenfreiheit muss bei Fahrzeugabnahme mindestens 0,80 mm betragen. Der Messpunkt befindet sich unter der Hinterachse. 1.12.3. Die Maximale Breite (Hinterachse) darf nicht mehr als 83 mm betragen. 1.12.4. Das Karosserieheck darf nicht mehr als 15 mm von der Fahrbahn entfernt sein. 1.13 Fahrereinsatz 1.13.1 Ein dreidimensionaler Fahrereinsatz mit Kopf, Armen und Lenkrad muss vorhanden sein. 1.13.2 Der Fahrereinsatz muss eine Farbe haben. Helm, Gurte und Lenkrad sollen vorbildgetreu gestaltet sein. Auch Weiß ist eine Farbe. 1.13.3 Der Fahrereinsatz muss das Chassis und den Motor verdecken. Er muss aus handelsüblichem Tiefziehmaterial bestehen. Papier ist nicht erlaubt.